Forschungszulagengesetz - Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung in Unternehmen
Im Wirtschaftsjahr 2018 investierten kleine und mittelständische Unternehmen der deutschen Wirtschaft einen Gesamtbetrag von etwa 6,7 Milliarden Euro in interne und externe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Damit konnte der Vorjahreswert um etwa 0,25 % gesteigert werden. Gleichzeitig waren 70.895 Beschäftigte in KMUs im FuE-Bereich tätig.1
Kleine und mittelständische Unternehmen gelten weiter als die Vorreiter des technologischen Fortschritts und betreiben in ihren jeweiligen Bereichen Spitzenforschung. Während der Corona-Pandemie zeigte eine Umfrage des BMWi, dass von rund 1.800 befragten Unternehmen, lediglich 24 % laufende Forschungsprojekte abgebrochen haben. Der Großteil der Befragten reorganisierte Laufzeiten, skalierte Projekte in ihrer Größe oder führte inhaltliche Anpassungen durch. 2
Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZuIG) bietet innovativen Unternehmen, oder solchen die es werden wollen, die ideale Möglichkeit die eigenen Ausgaben zu begünstigen. Der jährliche Zuschuss von bis zu 1 Mio. Euro wird in Form einer Steuergutschrift gewährt und kann rückwirkend für alle Vorhaben, die nach dem 1. Januar 2020 gestartet wurden, beantragt werden. Gefördert werden 25 % der internen FuE-Aufwendungen für Löhne und Gehälter forschender Mitarbeiter. Externe FuE-Aufwendungen, wie Unteraufträge oder Auftragsforschung (inkl. Sachkosten) sind mit bis zu 15 % bezuschussbar. Für die Abwicklung ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Die Prüfung der Förderfähigkeit obliegt dabei einer, noch durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zu bestimmenden, Bescheinigungsstelle. Bei positiver Rückmeldung kann die Zulage dann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Das RKW Sachsen-Anhalt steht Unternehmen des Mittelstandes seit jeher als Ansprechpartner für die Durchführung ihrer innovativen Vorhaben zur Seite. Lassen Sie sich bei der Abwicklung Ihrer Anträge für Bescheinigungsstelle und Finanzamt von unserer Expertise unterstützen und sich und Ihr Projekt entlasten.
1 SV Wissenschaftsstatistik GmbH: “FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG IN DER WIRTSCHAFT 2018“, März 2020
2 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „Transferinitiative – Ergebnisse der Online-Befragung – wir wirkt Corona auf Forschung und Innovation in innovativen Unternehmen?“, Mai 2020