Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen
Ab sofort können kleine und mittelständische Unternehmen in Sachsen-Anhalt, welche durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden, erneut Überbrückungshilfe zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz beantragen. Für die Monate September bis Dezember 2020 soll damit eine weitergehende Liquiditätshilfe gewährt werden.
Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:
1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
2. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro
3. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
- 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
- 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
- 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
4. Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
5. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Die maximale Förderung liegt bei 50.000,00€ pro Monat.
Antragsfrist: 31. Dezember 2020
Das RKW Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Vorbereitung des Antrages. Lassen Sie sich von unserer Expertise unterstützen und gemeinsam die Krise überwinden!
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